Rauchmelderpflicht in Niedersachsen ab 01.11.2012

In Niedersachsen verabschiedete der Landtag im März 2012 die neue Niedersächsische

Bauordnung. Damit wird als 10. Bundesland auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht

für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt mit in Kraft treten der

Bauordnung das Gesetz ab 01.11.2012. Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen

müssen mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern

ausgestattet werden. Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die

als Rettungswege dienen. Der Eigentümer der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder

verpflichtet, der Mieter hingegen müssen die Geräte funktionsfähig halten.

Siehe auch Nds. Bauordnung §44 (5)

_______________________________________________________________________

Rettungskarte

Wollen sie nach einem Unfall schnell gerettet werden?
 

 Dann geben sie den  Rettungskräften die lebensrettenden

 Informationen wie:

 - wo befinden sich Verstärkungen in den Holmen und Säulen?

 - wo befinden sich die Airbags und Gasgeneratoren?

 - wo befindet sich die Batterie und wie viele sind im Fahrzeug?

 - welche Fz-Technik ist vorhanden (Gas, Hybrid, Wasserstoff etc.)?


Die Rettungskarte an der Fahrersonnenblende kann helfen!

 

 So könnte ihre Rettungskarte aussehen.

Laden sie die Rettungskarte für ihr Fahrzeug     hier     herunter!

Nähere Informationen erteilt der ADAC oder ihre Feuerwehr.

 

 

Website gratis erstellt mit Web-Gear

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Webseite. Verstoß anzeigen